
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Alter:
a) 24 Jahre bei Direkteinstieg
a) 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
b) 21 Jahre
Ausbildung Theorie:
2 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 zu A2 und von A2 zu A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
Ausbildung Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Sonderfahrten:
5 Fahrstunden Überland (außerhalb geschlossener Ortschaften)
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland (außerhalb geschlossener Ortschaften)
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Prüfung Theorie:
Dauer max. 45 Minuten
Bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis 30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte jedoch keine zwei mit 5 Fehler bewertet.
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis 20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte.
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2
Prüfung Praxis:
Dauer: mindestens 60 Minuten
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
www.fuehrerscheine-muenchen.de zur Online Terminvergabe,
oder Servicetelefon 089/233-96090
Adresse: Führerscheinstelle Garmischer Straße 19/21 in 81377 München
Folgendes ist mitzubringen:
Ein biometrisches Passfoto
Gültiger Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
Erste Hilfe Kurs Bescheinigung
Ohne Festsetzung einer Probezeit, 42,60 Euro
Mit Festsetzung einer Probezeit, 43,40 Euro
Preise:
Grundbetrag
Lernmaterial incl. sowie Theorieunterricht 399,- Euro
Grundausbildung:
Übungsstunde 65,- Euro
Spättarif ab 19:00 Uhr Übungsstunde 75,- Euro
Besondere Ausbildungsfahrten:
Fahrstunden Überland 80,- Euro
Fahrstunden Autobahn 80,- Euro
Fahrstunden bei Dunkelheit 80,- Euro
Vorstellung zur Theoretischen Prüfung 99,- Euro
Vorstellung zur Praktischen Prüfung 240,- Euro
Die Prüfungsgebühren vom Tüv Süd werden zusätzlich in Rechnung gestellt
Prüfung Theorie 22.49,- Euro
Prüfung Praxis 121.38,- Euro

Klasse A2
KRAFTRÄDER bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Alter: 18 Jahre
Ausbildung Theorie:
2 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 zu A2 und von A2 zu A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
Ausbildung Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
5 Fahrstunden Überland (außerhalb geschlossener Ortschaften)
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 von gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt zu A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Prüfung Theorie:
Dauer max. 45 Minuten
Bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis 30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte jedoch keine zwei mit 5 Fehler bewertet.
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis 20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte.
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2.
Prüfung Praxis:
Dauer mindestens 60 Minuten
bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der
www.fuehrerscheine-muenchen.de zur Online Terminvergabe,
oder Servicetelefon 089/233-96090
Adresse: Führerscheinstelle Garmischer Straße 19/21 in 81377 München
Folgendes ist mitzubringen:
Ein biometrisches Passfoto
Gültiger Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
Erste Hilfe Kurs Bescheinigung bei Ersterwerb
Ohne Festsetzung einer Probezeit, 42,60 Euro
Mit Festsetzung einer Probezeit, 43,40 Euro
Preise:
Grundbetrag
Lernmaterial incl. sowie Theorieunterricht 399,- Euro
Grundausbildung:
Übungsstunde 65,- Euro
Spättarif ab 19:00 Uhr Übungsstunde 75,- Euro
Besondere Ausbildungsfahrten:
Fahrstunden Überland 80,- Euro
Fahrstunden Autobahn 80,- Euro
Fahrstunden bei Dunkelheit 80,- Euro
Vorstellung zur Theoretischen Prüfung 99,- Euro
Vorstellung zur Praktischen Prüfung 240,- Euro
Die Prüfungsgebühren vom Tüv Süd werden zusätzlich in Rechnung gestellt
Prüfung Theorie 22.49,- Euro
Prüfung Praxis 121.38,- Euro
Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von persönlicher Schutzkleidung in der Zweiradausbildung zwingend erforderlich.
Vorgeschriebene Schutzkleidung nach Fahrerlaubnis Verordnung Anlage 7 Nr. 2:
„Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.“