
Klasse B196
Grundbetrag 199,- Euro
Übungsstunde a‘ 45 Minuten 60,- Euro
Voraussetzung:
Mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnissklasse B
Mindestalter 25 Jahre
Theoretische Ausbildung 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
Klassenspezifischer Unterricht Klasse A
Praktische Ausbildung mindestens 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
Keine Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich!
Grundbetrag bei Mehrfachklassen (A+B und A2+B) 698,- Euro
Grundbetrag bei Mehrfachklassen (B+BE) 489,- Euro
Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von persönlicher Schutzkleidung in der Zweiradausbildung zwingend erforderlich.
Vorgeschriebene Schutzkleidung nach Fahrerlaubnis Verordnung Anlage 7 Nr. 2:
„Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.“
1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.